Auf einen Blick: Die wichtigsten Abmahnfallen für deine Website

Auch wenn es manchmal den Eindruck macht, ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Als Betreiber deiner Website bist du unzähligen gesetzlichen Regelungen konfrontiert, die du für deinen Online-Auftritt unbedingt beachten musst.

Eine Abmahnung ist nicht einfach ärgerlich, sondern kann durchaus die Schlagkraft haben, deine geschäftliche Existenz ins Wanken zu bringen. eRecht24.de beziffert die Lizenzverletzung von 5 Bildern, unerlaubt eingesetzt auf der eigenen Website, beispielhaft mit einer Schadenssumme von 12.500 Euro. Es kann also sehr schnell sehr teuer werden. Damit du einen guten Überblick über das Thema bekommst, haben wir dir nachstehend die häufigsten rechtlichen Fehler zusammengestellt.

 

#1 Das Recht am Bild (Urheberrecht)

Entgegen der immer noch verbreiteten Meinung, ist es nicht ausreichend, die Quelle oder den Urheber des Bildes anzugeben, das man benutzen möchte. Der Urheber muss um Erlaubnis gefragt werden. Es ist also wichtig, Nutzungsrechte zu klären, Bilder zu lizensieren und auch den Urheber korrekt und direkt unter dem Bild zu nennen.

 

#2 Impressumspflicht

Entscheidend für ein abmahnsicheres Impressum ist es, das du alle geforderten Angaben vollständig machst. Dazu zählen u.a. Kontakt, Unternehmensanschrift, Hinweis zur Streitschlichtung, Umsatzsteuer-ID, Haftung für Inhalte etc. nach §5 Telemediengesetz. Zweiter wichtiger Aspekt für das korrekte Impressum ist es, dass es auf deiner Website leicht zugänglich sein muss. Du braucht also ein vollständiges Impressum, das auf deiner Website korrekt eingebunden ist. Die DSGVO hat im übrigen zu keinen Änderungen in der Impressumspflicht geführt.

 

#3 Datenschutzerklärung

Grundsätzlich gilt: eine Datenschutzerklärung auf der Website ist Pflicht, da jede Seite personenbezogene Daten speichert. In Bezug auf die Angaben wird es – in Abhängigkeit der auf deiner Website eingesetzten Tools und Funktionen – schnell etwas komplexer. In deiner Datenschutzerklärung musst du individuelle Angaben zu eingesetzten Cookies, Tracking Tools, Facebook Plugins, Newsletter Software und Kontaktformular machen. Klingt kompliziert, kann es auch sein. Es gibt allerdings online sehr gute Generatoren, die deine Datenschutzerklärung für dich übernehmen. Damit ist auch dieses Thema handhabbar.

 

#4 Kennzeichnungsrechte (Marken, Domains, Produktnamen)

Du solltest bereits bei der Auswahl deiner Domain gut darauf achten, dass du Rechte Dritter nicht verletzt – z.B. indem du geschützte Titel oder Marken verwendest. In dem Fall wärst du schadensersatzpflichtig. Solche Rechtsverletzungen kannst du ganz einfach umgehen, indem du im Vorfeld gut recherchierst – für deine Domain z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt und/oder bei Denic. Neben deiner Domain sollte natürlich auch die Nutzung deines Logos, Slogans und deiner Produktbezeichnungen rechtssicher sein.

 

#5 Verwendung von Texten

Auch die Verwendung urheberrechtlich geschützter Texte kann eine Abmahnung nach sich ziehen und zu Schadensersatzforderungen führen. Das gilt auch für bestimmte Äußerungen über andere Personen oder Unternehmen, egal ob auf der eigenen Webseite oder im Blog, in dem Dritte Beiträge schreiben können und sollen. Hier bestehen besondere Pflichten zur Kontrolle bzw. auch zur Löschung von Inhalten, die durch andere Personen eingestellt wurden und Rechte verletzen.

 

#6 Online Shops

Wenn du deine Website dazu nutzen möchtest, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, achte darauf dass die Abwicklung der Bestellvorgänge mit der Rechtsprechung konform ist. Achte insbesondere auf deine Widerrufsbelehrung. Die rechtlichen Vorgaben ändern sich hier häufiger (Stichwort europäische Harmonisierung des Verbraucherschutzes), insofern arbeite nicht mit veralteten Formulierungen. Darüber freuen sich nur Wettbewerber.

 

#7 Verlinkung zu externen Seiten

Diese Regelung hat sich bereits auf unseren Websites „eingebrannt“ und wird in den meisten Fällen richtig umgesetzt. Es geht darum, dass du deutlich kennzeichnen musst, wenn du von deiner Website auf externe Seiten verlinkst. Es muss klar sein, dass der Inhalt nicht dein eigener ist. Darunter fällt auch das Framing, bei dem nicht immer zu erkennen ist, dass nach Aufruf des Links die URL wechselt. Fazit ist also, fremde Inhalte bitte nicht als eigene ausgeben, sonst verstößt du gegen das Urhebergesetz und gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

 

#8 Cookies, Tracking Tools und Plugins

Bisher war die Nutzung von Tracking Tools (z.B. Google Analytics) legal, wenn bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Die DSGVO, die geplante ePrivacy VO und das Urteil vom EuGH ziehen jetzt einige Änderungen nach sich. Das Tracking ist jetzt nur noch mit Einwilligung der Website-Besucher möglich, wenn die Daten wie bei Google für Werbezwecke genutzt werden sollen. Das EuGH hat darüber hinaus entschieden, dass sowohl Tracking als auch Marketing-Cookies von Drittanbietern nur noch mit Einwilligung eingesetzt werden dürfen. Um die Einwilligung einholen zu können, werden sogannte Consent Tools eingesetzt.

 

#9 Newsletter

Als Unternehmer darfst du ohne Einwilligung deiner Kunden keine Werbemails senden, sonst kannst du abgemahnt werden. Für deine Website ist es also wichtig, die Anmeldung zu deinem Newsletter über das sog. Double Opt In umzusetzen. In deinen Newsletter solltest du sowohl einen Abmeldelink als auch ein Impressum setzen. Und neu seit der DSGVO: Du musst einen AV-Vertrag mit dem Anbieter deines  Newslettertools schließen.   

 

#10 Social Sharing

In Deutschland dürfen die offiziellen Plugins von Facebook & Co. nicht genutzt werden, denn mit der Einbindung der Plugins werden bereits Daten an Facebook übertragen, wenn ein Besucher deine Website einfach nur betritt. Dazu muss er nicht einmal angemeldet sein. Um das zu verhindern, setze reine Links ein oder nutze Tools wie Shariff. Denn es gilt nach wie vor: Shareing is caring. 

 

Fazit: Die dargestellten Tipps machen gemeinsam über 90% aller Abmahnungen aus. Du kannst sie also als Checkliste benutzen, um dich durch die Anforderungen zu hangeln. Tipp: Die IHK München gibt auf ihrer Website einen vollständigen Überblick über die häufigsten „Stolperfallen“ und erläutert dazu detailliert, wie du sie korrekt umsetzt.

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